Verantwortlich:
Jürgen Kappi, Versicherungsmakler
Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach § 5 TMG / § 55 Abs. 2 RStV:
Jürgen Kappi (Anschrift wie unten)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung,
Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler),
Kontakt:
Poggensiek 15 b
22941 Delingsdorf
E-Mail: juergen-kappi@t-online.de
Telefon 04532-282612
Telefax 04532-282613
Rechtsform:
Einzelunternehmen
Berufsbezeichnung:
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Vermittlerregister
Deutsche Indstrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon 0180-600585-0
(20 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info
Zuständige Erlaubnis- und Registrierbehörde:
IHK zu Lübeck,
Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck
Telefon: 0451/6006-0, Telefax: 0451/6006-999
eMail: service@ihk-luebeck.de
Internet: www.ihk-schleswig-holstein.de
Registereintrag:
Registrierungsnummer: D-G3BB-7FRUV-36
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO
Steuer-ID:
62 517 860 947
Schlichtungsstellen:
zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
https://www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 090222
10052 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen:
– § 34c Gewerbeordnung (GewO)
– § 34d Gewerbeordnung (GewO)
– §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
– Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Angaben zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungen mit Deckung i. H. v. 1,5 Mio. Euro sind vorhanden bei der Allianz Versicherung AG.
Weiteres:
Der Vermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
Der Vermittler erhält für die Vermittlung von Versicherungsverträgen eine Courtage des Produktgebers. Eine gesonderte Vergütung durch den Kunden wird nicht geschuldet.
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